Zur ersten Frage. Das beste Argument für den Bundesrat, einem Gesetzentwurf des Bundestages zuzustimmen, ist ein überzeugender Gesetzentwurf. Dazu würde zum Beispiel gehören, wie es der baden-württembergische Ministerpräsident immer sagt, dass die abschließende Entscheidung über die politische Einschätzung eines Drittstaates vorrangig der Bundesregierung und nicht dem politischen Koordinatensystem in einem Bundesland überlassen werden sollte. Das wäre, glaube ich, schon ein sehr überzeugender Weg, eine Mehrheit im Bundesrat zu ermöglichen. Allerdings muss jetzt erst einmal ein neuer Gesetzentwurf, der das regelt, auf den Tisch.
Zur zweiten Frage. Sie sehen ja, dass die Anerkennungsquoten nicht bei null liegen, sondern schwanken. Sie schwanken auch quartalsweise; das ist diesem Bericht zu entnehmen. Es kommt durchaus vor, dass der Rechtsstaat so reagiert, dass ein Schutzstatus bejaht wird, wenn jemand glaubhaft versichern kann, dass in seinem Einzelfall eine politische Verfolgung vorliegt. Die Anerkennungsquote, die zwar sehr niedrig ist, die es aber gibt, zeigt, dass das Verfahren funktioniert. Trotzdem muss natürlich nicht das ganze Arsenal der langen Verfahren genutzt werden, wenn die Chancen sehr gering sind.