Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Folgende Frage bitte ich zu beantworten: Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie sich bei der Überprüfung ausschließlich oder überwiegend auf Einschätzungen des Auswärtigen Amtes gestützt hat?
Dazu gehört im Grunde die Frage: Inwieweit ist die Überprüfung nach § 29a Absatz 2a Asylgesetz vor diesem Hintergrund eine bloße Pro-forma-Prüfung mit einem bereits vorab feststehenden Ergebnis? Dazu interessiert mich insbesondere, ob es auch Rücksprachen und Konsultationen mit dem UNHCR oder mit Menschenrechtsorganisationen gegeben hat.