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5. Sitzung
Mittwoch, 13. Dezember 201719. Wahlperiode, 5. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Folgende Frage bitte ich zu beantworten: Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie sich bei der Überprüfung ausschließlich oder überwiegend auf Einschätzungen des Auswärtigen Amtes gestützt hat?

Dazu gehört im Grunde die Frage: Inwieweit ist die Überprüfung nach § 29a Absatz 2a Asylgesetz vor diesem Hintergrund eine bloße Pro-forma-Prüfung mit einem bereits vorab feststehenden Ergebnis? Dazu interessiert mich insbesondere, ob es auch Rücksprachen und Konsultationen mit dem UNHCR oder mit Menschenrechtsorganisationen gegeben hat.

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