Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Michael Grosse-Brömer hat darauf hingewiesen: Wir sind in der Kontinuität der letzten Legislatur des Deutschen Bundestages. Da haben wir darüber entschieden, wie die Abgeordnetenentschädigung – im Volksmund „Diäten“ genannt – aussehen soll, welche Höhe sie haben soll. Wir sind nach Artikel 48 des Grundgesetzes dazu verpflichtet, darüber selbst zu entscheiden; denn wir haben Anspruch auf eine angemessene, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
In der letzten Legislatur hat dazu eine Expertenkommission getagt. Wir haben klare Empfehlungen bekommen, dass sich die Abgeordnetenentschädigung an den Bezügen oberster Bundesrichter – das ist Beamtenbesoldungsstufe R 6 – orientieren sollte – diese Höhe haben wir nicht erreicht – und dass es jährlich eine automatische Anpassung nur gemäß der Steigerung des Nominallohnindexes in Deutschland geben sollte, der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.
Wir halten das für eine offene, transparente, leistungsorientierte – davon sprach Michael Grosse-Brömer; wie zutreffend das ist, das mögen andere beurteilen –, aber zumindest faire Festlegung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung.
Ich glaube, wir können es insgesamt wohl niemandem recht machen. Wenn wir immer wieder neu über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung abstimmen würden, würden wir den Vorwurf bekommen, es sei Selbstbedienung. Machen wir es regelbasiert, so wie wir es jetzt tun, heißt es: Das ist ein Diätenautomatismus. – Darüber wird es schwerlich einen Konsens mit der gesamten Bevölkerung geben. Aber wir können als Abgeordnete selbstbewusst sagen: Wir leisten hier eine verantwortungsvolle Tätigkeit – jetzt sind es mehr als 700 Abgeordnete für das deutsche Volk –, und die Entlohnung für diese verantwortungsvolle Tätigkeit muss auch unabhängigkeitssichernd sein, und sie muss angemessen sein! So will es das Grundgesetz.
Ich glaube, dass wir mit dem Vorschlag, die geltende Regelung zu verlängern, auf dem richtigen Weg sind. Ich bitte Sie dabei um Unterstützung. Denn wir haben auch vor der Wahl, um das klar zu sagen, nie etwas anderes behauptet, sondern wir stehen hier in der Kontinuität dessen, was wir in der letzten Legislaturperiode für richtig empfunden haben, was wir beschlossen haben und was wir auch heute empfehlen wollen: Wenn die Löhne in Deutschland in den nächsten Jahren steigen – ich hoffe sehr, dass sie es tun; denn wir brauchen eine stärkere Binnennachfrage in Deutschland, einen höheren Anteil für die Beschäftigten nicht nur an der Lohnentwicklung, sondern auch an den erwirtschafteten Gewinnen –, steigen die Diäten entsprechend. Von daher orientiert sich die Abgeordnetenentschädigung genau am Mittelwert dessen, was die Arbeitnehmer bekommen. Aus diesem Grunde können wir dem Antrag guten Gewissens zustimmen, und ich empfehle Ihnen das auch.
Vielen Dank.