Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entschädigung der Bundestagsabgeordneten erfordert ein Bundesgesetz; so steht es ausdrücklich im Grundgesetz. Deswegen müssen wir unsere Entschädigung selber regeln.
Die Orientierungsgröße für die Abgeordnetenentschädigung bleiben die Bezüge eines einfachen Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes oder, wie der Kollege zu Recht ausgeführt hat, die Dienstbezüge eines Oberbürgermeisters einer mittelgroßen Stadt.
Das steht heute auch gar nicht zur Debatte. Es geht nicht um die absolute Höhe der Entschädigung, sondern es geht um die Frage, nach welchem Verfahren wir die Diäten künftig anpassen. Wie wir das machen, ist natürlich von hoher Bedeutung für die Glaubwürdigkeit unseres Hauses. Das Abgeordnetengesetz sieht dazu eine Regelung vor, die sich seit mehr als zehn Jahren bewährt hat und die wir deshalb fortsetzen möchten: eine jährliche Anpassung auf der Grundlage des Nominallohnindexes, den das Statistische Bundesamt ermittelt.
Der Gesetzentwurf, den Sie von der AfD eingereicht haben, richtet sich nur gegen die automatische jährliche Anpassung.
Sie richten sich nicht gegen die jährliche Anpassung. Im Gegenteil, Sie wollen gerade jedes Jahr eine Debatte – und die Show abziehen, die Sie hier gerade abgezogen haben.
Aber Sie wenden sich gar nicht gegen das Verfahren, die Diäten nach dem Nominallohnindex anzupassen, auf der Grundlage der Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.
Das ergibt sich ausdrücklich aus dem Gesetzestext, den Sie hier eingereicht haben.
Deswegen hat die Rede, die Sie hier vorgetragen haben, mit dem, was Sie als Gesetzentwurf eingereicht haben, überhaupt nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, die gesetzliche Regelung war die Empfehlung einer unabhängigen Kommission, die den Auftrag hatte, eine angemessene und sachgerechte Grundlage für die Anpassung der Diäten zu schaffen, und das ist gelungen. Das Verfahren orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland und stellt damit sicher, dass die Entschädigung der Abgeordneten genau so wie die Löhne der Beschäftigten angepasst wird. Die Diäten steigen nur dann und nur in dem Umfang, in dem auch die Löhne steigen.
Und wenn die Löhne sinken, sinken auch die Diäten, in gleichem Umfang. Das haben wir zuletzt auch erlebt.
Dieses Verfahren ist berechenbar, es ist fair für alle, es ist in jeder Hinsicht transparent, und es ist für alle leicht nachvollziehbar. Deswegen halten wir an diesem Verfahren fest. Wir müssen es nur zu Beginn jeder Legislaturperiode in einem neuen Bundestag neu bestätigen. Dazu dient unser Antrag.