Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal will ich – anders, als man es von einem Redner der FDP vielleicht erwartet – sagen: Ich finde es richtig und wichtig, dass ein solches Thema, so verfassungsmäßig-technisch es auch erscheinen mag, bei uns diskutiert wird. Ich finde es auch richtig, dass die AfD hierzu – anders als in vielen anderen Fragen – einen Antrag stellt, der sich sozusagen im System bewegt und sich nicht gegen das System richtet. Insofern, finde ich, ist die sachgemäße Behandlung eine Aufgabe aller Redner dieser Debatte.
Wenn man sich aber Ihren Antrag anschaut, stellt man fest: Immer dann, wenn Sie etwas Inhaltliches beitragen wollen, scheitern Sie schon an einfachsten handwerklichen Gegebenheiten.
Sie stellen die wichtige Frage, wie sich die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde wehrt. Wir Liberale haben ein Konzept – wir haben damals auch das NPD-Verbotsverfahren abgelehnt –, was vielleicht den meisten anderen hier widerspricht. Wir glauben daran, dass eine Gesellschaft so stark sein muss, solche Immunkräfte durch ihre Pluralität, durch ihre demokratische Gesinnung, durch ihre innere Stärke haben muss, dass es eines Verbots – eines Parteiverbots, einer Grundrechtsverwirkung, die einer Minderheit, einer Einzelperson gilt – nicht bedarf. Vielmehr glauben wir, dass eine Gesellschaft Immunkräfte entwickeln muss, damit solche Vorkommnisse mit dem Strafrecht und mit dem Polizeirecht behandelt und verfolgt werden können, nicht aber mit einer Grundrechtsverwirkung.
Jetzt sagen Sie: Ein Gericht kann das vorlegen. – Sie erweitern den Kreis derer, die die Grundrechtsverwirkung aussprechen können. Sie haben aber schon einfachste handwerkliche Fähigkeiten nicht und schreiben bei der Änderung des Artikels 100 nicht mehr „kann“, sondern „hat“ vorzulegen. Sie sind also nicht mal in der Lage gewesen, handwerklich aufzulösen, ob es für die Frage der Antragstellung einen Ermessensspielraum gibt oder ob es eine Verpflichtung gibt, einen solchen Antrag zu stellen.
Sie haben in Ihrer Pressekonferenz behauptet, die Religionsfreiheit sei das einzige schrankenlos gewährte Grundrecht. Damit wären Sie nicht mal durch den Kleinen Schein „Öffentliches Recht“ gekommen.