Vielen Dank. – Meine Frage betrifft tatsächlich den letzten Punkt, den Sie angesprochen haben, und zwar die Parallelität bzw. das Nebeneinander von deutschem Recht und präventiven Restrukturierungsmaßnahmen der EU. Wir haben in Deutschland ein Insolvenzrecht und das ESUG. Parallel dazu haben wir die präventiven Restrukturierungsmaßnahmen der EU, die, wie ich gehört habe, in der vorliegenden Form von Ihnen befürwortet werden.
Im Gutachten lesen wir, dass die Gutachter nicht dazu raten, die präventiven Restrukturierungsmaßnahmen in Teil II mit dem ESUG und dem Insolvenzverfahren zu verschmelzen. Vielmehr soll es eine klare Abgrenzung zwischen präventiven Maßnahmen sowie ESUG und Insolvenzverfahren geben. Von daher frage ich Sie: Wie stellen Sie sich die Schnittstellen vor? In Teilen gibt es ja durchaus Überschneidungen; aber die Gutachter selber sagen, dass wir die Verfahren trennen sollten.