Ich habe bereits dargestellt, dass der Tenor des Gutachtens lautet, dass das ESUG ein gutes Gesetz ist und dass es die richtige Grundlage dafür liefert, dass wir im Insolvenzverfahren zu dieser Kulturänderung und auch in stärkerem Maße zur Erhaltung der Unternehmen kommen. Das Gutachten hat einzelne Schwächen des Gesetzes aufgezeigt. Sie haben jetzt zwei Aspekte herausgegriffen. Natürlich werden wir sie uns ansehen. Es ist die Funktion einer solchen Evaluierung, dass wir schauen, ob wir da nachsteuern müssen.
Aber noch einmal: Ich muss um Verständnis dafür bitten – das Gutachten liegt uns erst ein paar Wochen vor –, dass ich Ihnen jetzt nicht sagen kann, wie das Gesetz aussehen wird, mit dem wir auf die einzelnen Kritikpunkte reagieren werden, weil wir natürlich auch die beteiligten Gruppen noch einmal sehr intensiv einbeziehen werden.