Genau. – Meine weitere Frage bezieht sich auf die tatsächlichen Kosten des ESUG-Verfahrens. Ich bin da über den wunderschönen Satz gestolpert: Der „Wechsel der Verfahrensart“ – das heißt vom ESUG-Verfahren in das Insolvenzverfahren, wenn die Sanierung nicht klappt – „führt zu Disruptionen und wirkt zudem kostenerhöhend“. Im Vorfeld des ESUG-Verfahrens wurde immer wieder die Befürchtung geäußert, dass durch die notwendigen Beratungstätigkeiten, beispielsweise für das IDW S 6-Gutachten und andere Beratertätigkeiten, am Ende die Insolvenzmasse ausgeblutet wird und dass das Vorschalten eines ESUG-Verfahrens ohne Erfolgsaussicht dazu führt, dass die Gläubiger am Ende noch weniger haben, als sie eigentlich hätten haben können. Meine Frage lautet: Sehen Sie das genauso, und was beabsichtigen Sie dagegen zu tun, zugleich aber die Hemmnisse für den Eintritt in das ESUG-Verfahren niedrig zu halten?