Vielen Dank. – Frau Ministerin, auch für uns gilt selbstverständlich: Sanierung vor Zerschlagung. Aber schon damals, als das Gesetz verabschiedet wurde, gab es eine Reihe von Kritikpunkten, unter anderem von den Gewerkschaften. Einen konkreten Punkt würde ich gern aufgreifen und Sie fragen, wie Sie dazu stehen.
Damals wurde gefordert, im Insolvenzverfahren die Ansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorrangig zu bedienen, zum Beispiel vorrangig gegenüber den Ansprüchen von Banken. Ich glaube, das ist eine Forderung, die sehr populär ist. Wie stehen Sie heute, ein paar Jahre später und nach der Evaluation, dazu?