Nein. – Soweit solche Gebote – Sie haben gleich Gelegenheit, zu antworten; hören Sie sich erst mal den Antrag an – dem Grundgesetz und dem Strafgesetzbuch widersprechen, sind sie nicht einfach durch die Freiheit der Religionsausübung geschützt. Diese hebt mitnichten andere Rechtspflichten einfach auf, etwa die der Treue zum Recht. Auf die Strafbarkeit solcher Textstellen hinzuweisen, wäre ein erster Schritt. Oder soll solche Hetze jetzt Schulfach werden?
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Abg. Erhard Grundl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage
So würden vor unseren Augen neue Gefährder produziert. Erleben wir jetzt eine Vollverschleierung für unser Grundgesetz?
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Beifall bei der AfD
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Kollege Curio, Sie gestatten generell keine Zwischenfragen?