Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den heute Abend aufgesetzten Beratungspunkten zum Solidaritätszuschlag versucht ein Teil der Opposition dem nachzukommen, wozu sie sich wohl verpflichtet fühlt: die Regierung so ein bisschen zu quälen. Sie versuchen es zumindest.
Die AfD und die FDP versuchen heute in ganz ungewohnter Eintracht, das schärfste Schwert der Schwachen zu nutzen: Das ist die Öffentlichkeit.
Aber die Öffentlichkeit soll heute Abend hier hinters Licht geführt werden.
Ihnen, Kolleginnen und Kollegen von AfD und FDP, geht es ja heute nicht um die Sache.
Es geht Ihnen heute nicht um fachlich-politische Auseinandersetzungen zu diesem Thema. Ihnen geht es darum, die Redezeit im Plenum zum wiederholten Mal zu nutzen, um Ihre bekannten Vorschläge zur sofortigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags zu präsentieren.
Das ist dem Wahlkampf geschuldet, das wissen wir nun alle.
Dass dieses Thema heute auf der Tagesordnung steht, ist einem Geschäftsordnungskniff geschuldet. Sie haben § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages herangezogen, um heute diese Debatte überhaupt führen zu können. Dieser Paragraf besagt ja sinngemäß, dass eine Fraktion verlangen kann,
dass der Ausschuss dem Bundestag einen Bericht zum Stand der Beratungen erstattet und dieser Bericht dann auch auf die Tagesordnung gesetzt wird, wenn eine Vorlage zehn Wochen nach der Überweisung an den Ausschuss nicht erledigt ist. Ja, eine Beschlussfassung über einen Gesetzentwurf im Ausschuss darf tatsächlich nicht ohne irgendeinen Grund verhindert werden;
das ist völlig richtig. Aber wir sind doch mittendrin. Wir sind mitten in einem noch nicht abgeschlossenen politischen Meinungsbildungsprozess,
in einem politischen Abstimmungsprozess.
Das ist der Grund, warum wir das im Ausschuss beraten und nicht hier.
Jetzt muss man natürlich aufpassen, dass das Vehikel der Geschäftsordnung nicht vom eigentlichen Thema ablenkt, vor allem nicht Sie, geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer.
Tatsächlich geht es um den Gesetzentwurf bzw. die Anträge zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags von Ihnen, der FDP und der AfD. Den Gesetzentwurf hat die Koalition bereits in der ersten Lesung völlig zu Recht abgelehnt. Während die FDP die Auswirkungen ihres Gesetzentwurfs auf den Haushalt wenigstens noch beziffert – nämlich gerade mal knapp 20 Milliarden Euro im Jahr 2020 –,
macht die AfD vorsichtshalber gar keine Angaben zu den haushalterischen Auswirkungen; nach dem Motto: Ist mir egal, der Haushalt interessiert mich nicht. – Aber ich will Ihnen auch sagen: Diese Mentalität bei der FDP und vor allem bei der AfD zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Politik. Gerade bei Ihnen von der AfD: Sie haben ja schon Schwierigkeiten, den Haushalt Ihrer Fraktion – das sind ja auch Steuergelder – ordentlich zu gestalten.
Handeln Sie bitte politisch verantwortungsvoll, und überhäufen Sie uns nicht mit Anträgen und Gesetzentwürfen, die in keiner Form haushalterisch hinterlegt sind.
Auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, handeln hier nicht viel besser.
Ich will Ihre Politik zwar nicht mit der von der AfD gleichsetzen, aber Sie müssen dann schon auch mal erläutern, wo denn das ganze Geld zur Entlastung der Wirtschaft und darüber hinaus noch der Bürgerinnen und Bürger herkommen soll.
Ich wiederhole meine Worte aus der ersten Lesung zum Gesetzentwurf der FDP, den wir hier ja schon beraten haben: Während man sich als Opposition ganz offensichtlich nicht um den Haushalt scheren muss,
hat die Regierung den Auftrag, verantwortungsvoll zu handeln, und das tun wir.