Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste des Hohen Hauses! In Deutschland arbeiten aktuell 7,5 Millionen Menschen in Minijobs. Diese sind für die Arbeitnehmer steuer- und meist auch sozialversicherungsfrei. Es gilt brutto für netto. Das ist für viele Arbeitnehmer attraktiv und rechnet sich auch für Arbeitgeber, die bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und gleichbleibendem Bruttolohn deutlich höher belastet würden.
Seit 2013 liegt die Verdienstgrenze bei Minijobs unverändert bei 450 Euro. CDU und FDP wollten das laut ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 ändern. Die FDP setzt ihr Wahlprogramm mit diesem Antrag konsequent um. Sie will die Verdienstgrenze künftig an den Mindestlohn koppeln und schlägt vor, die Höhe solle sich am 60-Fachen des Mindestlohnes bemessen.
Für alle geringfügig Beschäftigten, die regelmäßig bis an die Verdienstgrenze von derzeit 450 Euro arbeiten, gilt, dass eine Lohnerhöhung zwangsläufig zu einer Reduzierung der Arbeitszeit oder in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone führt, egal ob das nun durch eine Anhebung des Mindestlohnes oder eine sonstige Lohnerhöhung, beispielsweise des Tariflohnes, erfolgt.
Der Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist in vielen Fällen weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber attraktiv. Wer Minijobs nicht durch sozialversicherungspflichtige Jobs ersetzen will oder kann und wer auch nicht die Anzahl an Minijobs erhöhen will, kommt um eine angemessene Erhöhung der 450-Euro-Grenze nicht herum. Es ist auch eine gute Idee, das dynamisch zu tun.
2017 wurden nur 1 Million Minijobs mit dem Mindestlohn oder darunter vergütet – 1 Million von über 7 Millionen Minijobs. Das bedeutet, dass 6 Millionen Minijobber oberhalb des Mindestlohnes verdienten. Der Mindestlohn ist durchaus als Bezugsgröße für eine dynamische Anpassung der Verdienstgrenze geeignet, weil er an die Tariflohnentwicklung gebunden ist.
Die AfD stimmt im Grundsatz einer angemessenen Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs und der Verweisung in den Ausschuss zu.
Wir wissen natürlich, dass innerhalb der Regierungskoalition unter einem SPD-geführten Ministerium für Arbeit und Soziales eine Anhebung der Einkommensgrenze bei Minijobs ein schwer durchzusetzendes Thema ist. Das Ministerium hat erst kürzlich darauf verwiesen, dass das nicht im Koalitionsvertrag steht. Tatsächlich findet man auf den 175 Seiten die Worte „geringfügige Beschäftigung“ gar nicht und das Wort „Minijob“ nur einmal, nämlich exklusiv auf Wunsch der SPD in Bezug auf Minijobs in der Zeitungsbranche, wo man den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung um zwei Drittel senken möchte. Da stellte sich für mich die Frage, warum die SPD ausschließlich diesen Punkt behandelt haben wollte.
Liebe Bürger, werte Kollegen, vielleicht sind Sie jetzt genauso überrascht, wie ich es war, wenn Sie hören, dass die DDVG, einer der größten deutschen Presse- und Medienkonzerne, im Besitz der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ist. Die DDVG hat über ganz Deutschland verteilt eine Verflechtung von Unternehmensbeteiligungen im Presse- und Medienbereich aufgebaut. Diese Unternehmensbeteiligungen sind derart komplex, dass 452 DIN-A4-Seiten gerade ausreichen, um alle darzustellen.
Hierüber verbreitet die SPD nicht nur ihre sozialistische Ideologie.
Nein, sie verdient damit auch nicht schlecht. Bilden Sie sich einfach selber ein Urteil, wenn ich Ihnen erkläre, worum es geht.
Für das Austragen aller Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland werden circa 300 000 Zusteller benötigt. Davon sind fast alle über einen Minijob auf 450-Euro-Basis tätig. Hierbei muss das jeweilige Unternehmen 15 Prozent Rentenversicherungsbeiträge und circa 15 Prozent weitere Abgaben zahlen. Für diese Unternehmen, also auch für die in SPD-Besitz befindliche DDVG, sollen diese 15 Prozent Rentenversicherungsbeiträge bis 2022 um zwei Drittel gesenkt werden. Diese Absenkung bringt den betroffenen Unternehmen eine Einsparung bis 2022 in einer Gesamthöhe von 550 Millionen Euro.
Liebe Kollegen, das ist die Politik, die die Volkspartei SPD zulasten der Steuerzahler seit Jahrzehnten betreibt.
Leider scheinen der SPD auch die Interessen der Arbeitnehmer – jedenfalls wenn es um die eigene Gewinnmaximierung geht – nicht besonders wichtig zu sein; denn bis Ende 2017 gab es eine Ausnahmeregelung, nach der auch die bei der SPD befindliche DDVG den Zeitungszustellern weniger als den Mindestlohn zahlen durfte.
Da macht die SPD Klientelpolitik für sich selbst und, wie bei Sozialisten üblich, natürlich auf Kosten anderer.
– Nein, Zwischenfragen lasse ich nicht zu.
Kommen wir zu dem Antrag der FDP zurück.