Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Stirbt ein Mensch im Straßenverkehr, sind laut einer von uns beauftragten Studie im Schnitt 113 weitere Personen direkt betroffen. Dazu gehören Familie und Freunde, aber auch Rettungssanitäter, Feuerwehrleute, Polizisten und natürlich auch der Unfallverursacher selber.
Dramatische Unfälle können dramatische Folgen haben, nicht nur Trauer und gesundheitliche Schäden, sondern auch psychische Belastungen. Deswegen ist unsere Aufgabe, die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, und deswegen haben wir 2011 ein Verkehrssicherheitsprogramm gestartet – mit einem sehr ambitionierten Ziel, nämlich die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 um 40 Prozent zu senken.
Wir haben auf diesem Weg schon sehr viel erreicht. Der Unfallverhütungsbericht von 2016/2017 zeigt da eine sehr gute Tendenz. Demnach hat sich die Zahl der Verkehrstoten im Zeitraum von 2011 bis 2017 um 20 Prozent reduziert: von 4 009 auf 3 180. Insgesamt lag damit diese Zahl auf dem niedrigsten Stand seit 1950. Das ist ein guter Erfolg, auch im Vergleich zu den Jahrzehnten zuvor; es ist ein ermutigender Trend. Aber natürlich gibt es noch viel zu tun.
Die Entwicklung ist klar: Die Mobilität auf der Straße verändert sich, und darauf müssen wir mit zahlreichen Maßnahmen in vielen Handlungsfeldern reagieren.
Wir haben drei Handlungsfelder ausgemacht, nämlich „Mensch“, „Infrastruktur“ und „Fahrzeugtechnik“. Mit einer Rekordsumme von fast 15 Millionen Euro machen wir mit Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen gute Fortschritte. Ich darf dem Hohen Hause Danke sagen für die zusätzlichen Millionen, die uns für zusätzliche Maßnahmen gewährt wurden. Damit konnten viele Projekte gestartet werden wie die Kampagne „Runter vom Gas“ oder die „Ich trag’ Helm“-Kampagne, die Onlinekampagne „MOTORRAD: Aber sicher!“ und die Kampagne zum begleiteten Fahren mit 17.
Es gibt Sicherheitsprogramme für Kinder und Senioren. Ich darf mit Blick auf die Kinder verweisen auf die „Käpt’n Blaubär“-Hefte mit einer Auflage von 4,5 Millionen, die in den Kindergärten und Grundschulen ausgeteilt werden.
Wir haben zudem die Straßenverkehrs-Ordnung verändert. Das Handyverbot am Steuer wurde um das Verbot von Tablets erweitert. Man ahnt gar nicht, wie einfallsreich man an dieser Stelle ist. Ein Verstoß muss hart geahndet werden.
Wir haben neue Herausforderungen, vor allem, was die Themen „Infrastruktur“ und „Fahrzeugtechnik“ betrifft. Natürlich werden die Fahrzeuge immer moderner und bieten uns gute Möglichkeiten. Jede technische Verbesserung führt auch zu einer Verbesserung der Unfallstatistik, weil 90 Prozent der Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sind. Deswegen geht es auch um die digitalen Möglichkeiten: Digitales Testfeld Autobahn und intelligente Straßenverkehrsinfrastruktur.
Wir schaffen ein modernes Straßenverkehrsrecht. Das jüngste Beispiel dafür, wie wir mit Aktionen die Herausforderungen sehr intensiv angehen, ist gerade in der städtischen Mobilität das Thema „Lkw – Radfahrer/Fußgänger“ oder auch „Auto – Radfahrer/Fußgänger“. Wir haben die „Aktion Abbiegeassistent“ gestartet. Momentan ist das freiwillig. Danke, dass sich so viele beteiligt haben! Gerade die Versorger der Supermärkte darf ich da als Beispiel nennen. Momentan ist es eine freiwillige Aktion des Bündnisses, das ich gestartet habe.
In dem Zusammenhang möchte ich Finanzminister Scholz sehr herzlich danken, der heute in der Kabinettssitzung gesagt hat, er werde die Förderung, die wir machen wollen, nämlich zur Nachrüstung der Lkws mit den Abbiegeassistenten, auch unterstützen. Wir haben auf europäischer Ebene einen Prozess. Hier habe ich Protest eingelegt, weil die Übergangsfristen für eine verpflichtende Einführung aus deutscher Sicht zu lang sind. Deswegen werden wir da noch sehr viel zu diskutieren haben.
Wir möchten alle Unfälle im Straßenverkehr verhindern, vor allem die tödlichen Unfälle. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag ein Folge-Verkehrssicherheitsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2030 vereinbart. Das ist eine gute Botschaft, um eine Vision zu erfüllen, nämlich die sogenannte Vision Zero. Das ist, glaube ich, über die Parteigrenzen hinweg eine Gemeinschaftsaufgabe. Damit hat sich heute das Kabinett sehr ausführlich befasst, und darüber freue ich mich sehr, weil es eine positive Botschaft mit einem positiven Trend ist.
Geschäftsleitend möchte ich darauf hinweisen, dass während der Regierungsbefragung immer nur eine Frage möglich ist; Frage und Antwort dürfen jeweils maximal 60 Sekunden dauern. Das ist anders als bei der Fragestunde. Damit die Fragesteller das schon mal im Kopf haben!
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, im ersten Teil der Regierungsbefragung nur Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben berichtet wurde.
Die erste Frage hat der Kollege Thomas Lutze, Die Linke.