Vielen Dank, Frau Kollegin. – Meine Frage bezieht sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wie bringen Sie Ihre Auffassung mit folgendem Zitat des Bundesverfassungsgerichts überein? Es lautet:
Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt auch ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können.