Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich möchte kurz auf das Thema Biogasanlagen zurückkommen und möchte Sie fragen, ob Ihnen der Sachverhalt bekannt ist, dass nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Mai 2018 Betreiber von Biogasanlagen den Formaldehydbonus, der in der Vergangenheit gezahlt wurde, zurückzahlen müssen und das auch für künftige, eigentlich in die Kalkulation eingegangene Zahlungen gilt.
Ich möchte Sie weiterhin fragen, wenn Ihnen dieser Sachverhalt bekannt ist, warum bei der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hier im Interesse der Investitionssicherheit der Betreiber keine eindeutige Regelung gefunden wurde.