Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bitte ohne Doktortitel, das führt schnell zu Komplikationen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte, die wir jetzt führen, schließt sich an sich sehr gut an die Debatte an, die gerade zum Global Compact for Migration geführt wurde.
Es geht darum, dass wir jetzt endlich das parlamentarische Verfahren eröffnen, was die Umsetzung eines wichtigen Anliegens der Regierungskoalition anbelangt, nämlich die vier Länder Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Das ist ein wichtiger Punkt im innenpolitischen Bereich des Koalitionsvertrages.
Die Bundesregierung hat schnell gehandelt. Das Bundesinnenministerium hat den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Aus unserer Sicht geht von diesem Gesetzentwurf sehr wohl ein richtiges und gutes Signal aus. Es hat sich bereits bei der Einstufung der sechs Westbalkanländer im Jahr 2016 bewährt: Die Zahlen der Asylanträge aus diesen Ländern sind nach der Einstufung als sichere Herkunftsländer signifikant zurückgegangen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Ähnliches auch der Fall sein dürfte, wenn wir die vier genannten Länder als sichere Herkunftsstaaten einstufen.
Alleine im vergangenen Jahr sind insgesamt 15 000 Asylverfahren von Angehörigen aus diesen vier Ländern durchgeführt worden. Das bedeutet: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hatten bei 15 000 Verfahren sehr sorgfältig zu prüfen, ob ein Asylbewerberstatus oder der Status als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigter zu gewähren ist. In der überwiegenden Zahl der Verfahren waren die Bescheide negativ: Bei den Bewerbern aus Georgien betrug die Anerkennungsquote gerade mal 0,6 Prozent, bei Marokko 4,1 Prozent, bei Algerien 2,0 Prozent und bei Tunesien 2,7 Prozent. Das bedeutet, der überwiegende Teil der Bewerber aus diesen vier Ländern hatte von vornherein keine Perspektive, einen Schutzstatus zuerkannt zu bekommen.
Deshalb ist es aus unserer Sicht nur logisch und sachgerecht, dass wir diese Länder als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Es gibt in all diesen vier Ländern keine Gruppenverfolgung. Es gibt keine systematische Verfolgung. Es gibt auch keine unmenschliche oder unwürdige Behandlung oder Bestrafung von Personen, sodass es aus Sicht der Bundesregierung keine Gründe gibt, diese Einstufung der vier Länder nicht vorzunehmen.