Vielen Dank, Herr Staatssekretär, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben gerade sinngemäß behauptet, es gäbe in den Ländern, über die wir heute sprechen, keine systematische und keine Gruppenverfolgung.
Jetzt möchte ich Sie mit etwas konfrontieren und fragen, ob Ihnen das bekannt ist, dass nämlich in den drei Ländern in Nordafrika, über die wir sprechen, Marokko, Algerien und Tunesien, Homosexualität mit bis zu drei Jahren Haft bestraft wird, dass es allein in Tunesien in diesem Jahr 70 Verurteilungen deswegen gegeben hat und dass die Bundesregierung auf meine Anfrage geantwortet hat, dass ihr die Zahl über die Verurteilungen in Algerien noch nicht einmal bekannt sei. Das heißt, in diesen Ländern findet eine strukturelle Diskriminierung und Verfolgung gerade von sexuellen Minderheiten statt. In dieses Klima kommen Sie mit einem Gesetzentwurf, der diesen Menschenrechtsverletzungen quasi ein Gütesiegel erteilt.
Ich möchte Sie fragen, was Sie künftig dafür tun, damit diesen vulnerablen Gruppen ein ordentliches Verfahren gewährleistet wird, oder ob Ihnen das einfach egal ist, weil in Ihrem Gesetzentwurf im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der FDP zum Beispiel noch nicht einmal vorgesehen ist, dass es für diese vulnerablen Gruppen eine ordentliche Rechtsberatung gibt.