Sehr geehrte Frau Kollegin Polat, für uns als Bundesinnenministerium ist der Länderbericht des Auswärtigen Amtes von entscheidender Bedeutung. Die Länderberichte des Auswärtigen Amtes bezüglich der drei Maghreb-Länder beinhalten klar die Aussage, dass es keine strukturelle Gruppenverfolgung von Homosexuellen gibt. Vor diesem Hintergrund spricht aus unserer Sicht überhaupt nichts dagegen, diese drei Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies ein wichtiges politisches Signal ist. Wir erwarten davon die klare Wirkung, dass die Zahl der Anträge aus diesen Ländern in der Folge zurückgehen wird.
Ich möchte nachdrücklich für den Gesetzentwurf der Bundesregierung werben. Ich bin froh, dass dieser Gesetzentwurf nun die parlamentarischen Beratungen erreicht hat und im parlamentarischen Verfahren ist; denn aus unserer Sicht ist wichtig, dass wir möglichst zeitnah diesen Gesetzentwurf so weit gedeihen lassen, dass aus ihm Gesetzeskraft erwachsen kann, um dann die entsprechenden positiven Wirkungen zu haben, und zwar sowohl in verwaltungstechnischer Hinsicht, was die Entlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge anbelangt, als auch im Hinblick auf die Signalwirkung in Richtung der vier genannten Länder.
Ich freue mich auf eine konstruktive und intensive Befassung mit diesem Gesetzentwurf.