Nein. – Sieben Kirchen wurden unter formalen Vorwänden geschlossen. Sind das keine Menschenrechtsverletzungen?
Amnesty International informiert ausführlich über das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen im Maghreb. Da ist die Rede von Hunderten von friedlichen Demonstranten, die 2017 in Marokko verurteilt wurden, von Massenfestnahmen in der Rif-Region – die Westsahara wurde ja völkerrechtswidrig besetzt –,
von wiederkehrender unverhältnismäßiger Gewalt gegen Demonstranten. Amnesty International dokumentiert 173 Fälle von Folter mit einem – so muss man klar sagen – eindeutigen Foltermuster. In Algerien erhalten Vertreter von Menschenrechtsorganisationen seit 2005 keine Einreiseerlaubnis. Das sagt doch alles, meine Damen und Herren.
Die Pressefreiheit steht meist nur auf dem Papier. Kritische Journalisten, Blogger werden kriminalisiert, wenn sie zu laute Kritik an den Behörden üben oder gegen die sogenannte öffentliche Moral verstoßen. Von einer unabhängigen Justiz kann überhaupt nicht die Rede sein. Die Justiz ist der Regierung hörig.
Am massivsten werden übrigens Frauen unterdrückt. In Algerien gehen Männer, die minderjährige Mädchen vergewaltigen, straffrei aus, wenn sie ihr Opfer heiraten. Wer behauptet, im Maghreb gebe es praktisch keine asylrelevante Verfolgung, betreibt eine politisch kalkulierte Weißwäscherei brutaler Menschenrechtsverletzungen.
Herr Mayer, die Einstufung als sicheres Herkunftsland bedeutet, dass alle Asylanträge von dort erst einmal prinzipiell als unbegründet gelten. Im Gesetzentwurf wird auch behauptet, viele Asylanträge aus dem Maghreb hätten „von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten“. Nach dem, wie ich die Menschenrechtslage geschildert habe, kann man einfach nur sagen: Es ist völlig unverständlich, warum das hier nicht ernsthaft diskutiert wird.
Außerdem stellt die Bundesregierung damit alle Schutzsuchenden aus dem Maghreb unter den Generalverdacht des Missbrauchs; denn wenn man schon vor Beginn eines Verfahrens das Ergebnis vorwegnimmt, verweigert man dem Antragsteller eine unvoreingenommene Prüfung.
Damit wird dann begründet, warum Sie diese Verfahren beschleunigen. Innerhalb einer Woche werden die dann abgefertigt. Die Antworten auf Kleine Anfragen zeigen übrigens: In diesen Schnellverfahren ist die Anerkennungsquote halb so hoch wie in normalen Verfahren – bei gleichen Herkunftsländern.
Die Regelung der – scheinbar – sicheren Herkunftsländer ist also eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. Sie beschneidet nachweislich den Schutzanspruch von Flüchtlingen. Sie erhöht das Risiko, dass Verfolgte abgelehnt und abgeschoben werden. Das ist eine Verhöhnung des Asylrechts und meines Erachtens eine eklatante Missachtung der Lehren aus der deutschen Geschichte.
Ich will hier noch einmal die Folgen für die Betroffenen aufzeigen. Ihnen bleibt bei einem ablehnenden Bescheid nur eine Woche Klagefrist. Eine aufschiebende Wirkung hat diese Klage nicht, sie muss im Eilverfahren beantragt werden, und das von Menschen, die aufgrund einer strengen Residenzpflicht im Wohnheim praktisch interniert sind und nur eingeschränkten Zugang zu Rechtsanwälten haben.
Für diese Schutzberechtigten – so heißt es im Gesetzentwurf – soll jetzt eine Rechtsberatung aufgebaut werden. Es wäre doch das Mindeste, meine Damen und Herren, diese ebenfalls gesetzlich zu verankern, und zwar für alle Asylsuchenden, und nicht nur unverbindlich anzukündigen.