Herr Präsident! Herr Minister, die Bundesregierung hat 2 500 Bescheide gegen Flüchtlingsbürgen in Höhe von etwa 21 Millionen Euro erwirkt. Auf eine Kleine Anfrage der AfD wurde mitgeteilt, dass etwa 670 000 Euro bezahlt wurden und der Restbetrag derzeit nicht vollstreckt wird.
Meine Frage: Gibt es hierfür Rechtsgründe, oder soll zukünftig auf die Forderung verzichtet werden? Können dann analog Artikel 3 des Grundgesetzes zum Beispiel auch Steuerzahler und GEZ-Zahler darauf vertrauen, dass die Bundesregierung Forderungen nicht mehr beitreibt? – Vielen Dank.