Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Steuerzahler! Im Zuge des Bürgerkriegs in Syrien haben ab 2013 fast alle Bundesländer Landesaufnahmeprogramme eingerichtet, und im Rahmen dieser Aufnahmeprogramme wurde die Möglichkeit geschaffen, syrische Kriegsflüchtlinge nach Deutschland zu holen.
Die Aufnahme dieser Syrer wurde jedoch an die Bedingung geknüpft, dass eine in Deutschland lebende Person eine sogenannte Flüchtlingsbürgschaft abgibt und schriftlich versichert, für die Kosten des Lebensunterhalts aufzukommen und im Fall der Fälle auch sozialstaatliche Leistungen zu erstatten.
In einem Beitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ wurden die meisten Flüchtlingsbürgen kürzlich nicht als notleidend oder abhängig beschrieben, sondern als Angehörige einer wohlhabenden und gutsituierten Mittelschicht – die Träger der Willkommenskultur. Der Berliner Apotheker Jonny Neumann ist – sagt die „taz“ – so ein Flüchtlingsbürge. Er unterschrieb im Sommer 2015 eine Bürgschaft für einen Syrer, der kurz darauf nach Deutschland und wenige Monate später auch in unser Sozialsystem einreiste. Nun hat Apotheker Neumann Post vom Jobcenter bekommen. Die Behörde hatte inzwischen mehr als 14 000 Euro an Sozialleistungen für den Syrer erbracht.
Die soll Jonny Neumann jetzt entsprechend seiner schriftlichen Zusage erstatten. Und das – sagen wir als AfD-Fraktion – ist auch vollkommen richtig so;
denn wer bürgt, muss auch zahlen.
Neumann will aber nicht zahlen – so, wie viele andere auch nicht zahlen wollen, die jetzt eine Rechnung vom Jobcenter bekommen haben. Wie so oft in den letzten Jahren, zerplatzt die gesinnungsethische Seifenblase der Willkommensklatscher und Premiumhelfer beim ersten Kontakt mit den ökonomischen Konsequenzen.
Laut Sozialminister Heil wurden von den Sozialbehörden inzwischen 2 500 Erstattungsbescheide über eine Gesamtsumme von 21 Millionen Euro erstellt, und vermutlich ist das erst die Spitze des Eisbergs. Wer jetzt glaubte und hoffte, dass die Bescheide unter der Führung des SPD-Ministers nun auch vollstreckt werden, der glaubt auch noch das Märchen, dass die SPD eine Volkspartei ist und Politik im Interesse der Bürger und Steuerzahler macht.
Nicht nur wurde die Vollstreckung der Bürgschaften bereits vor einem Jahr durch Sozialminister Heil niedergeschlagen, das heißt ausgesetzt – nein, vielmehr deutete er am 24. Januar im ZDF an, dass in Gesprächen mit den Bundesländern nun eine Regelung gefunden wurde. Sein Parteigenosse Boris Pistorius
ließ am selben Tag verlauten, dass es nicht mehr zu einer Erstattungspflicht für Bürgen kommen wird.
Kurzum: Geht es nach der SPD, könnten die Kosten privater Flüchtlingsbürgschaften doch einfach auf die Steuerzahler abgewälzt werden.
Das, meine Damen und Herren, wird es mit der AfD-Fraktion nicht geben.
Als Rechtsstaatspartei lehnen wir diese Klientelpolitik zum Schaden der Steuerzahler ab.
Auch das Haushaltsrecht verbietet aus guten Gründen, bestehende Bürgschaftsforderungen allein aus politischem Kalkül heraus zu erlassen. Gleiches gilt übrigens auch für die Aussetzung der Vollstreckung, wie sie von Sozialminister Heil angeordnet wurde.
In einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages heißt es dazu: Niederschlagung, Stundung und Erlass von Bürgschaften sind Ermessensentscheidungen der Verwaltung und unterliegen dem Erfordernis der Einzelfallbetrachtung.
Es mag sein, dass Flüchtlingsbürgen im Einzelfall falsch beraten wurden und damit das eingegangene Risiko nicht überschauen konnten. Das zu prüfen, ist jedoch die Aufgabe der zuständigen Behörden und Verwaltungsgerichte. Dort wird über Unrechtmäßigkeit und Erlass einer Forderung entschieden und gerade nicht im Hinterzimmer des Sozialministers.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die ausgesetzten Vollstreckungsmaßnahmen unverzüglich wieder in Gang zu setzen. Holen Sie unser Steuergeld von den Flüchtlingsbürgen zurück: Cent für Cent. Alles andere werden wir nicht akzeptieren.
Danke schön.