Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wäre es nicht so bitter, könnte man bei der Überschrift, die gewählt wurde, sagen: Sie wollen Vertrauen in die Richtigkeit richterlicher, staatsanwaltschaftlicher und behördlicher Entscheidungen herstellen – angeblich, um den Rechtsstaat zu stärken. Dann müsste man sagen: Schön, dass Sie in Deutschland angekommen sind; willkommen im Rechtsstaat!
Nach Religion, Minderheiten, Schwulen und Lesben und Ihrem Lieblingsthema, den Flüchtlingen, soll es nun der Rechtsstaat sein, an den Hand gelegt wird.
Ich könnte jetzt sagen, dass der erste Blick täuscht. Nun ja, lassen Sie uns doch mal schauen, von wem diese Debatte angestoßen wird: von einem Ex-Staatsanwalt, der seinen Beamtenstatus verloren hat, da er die Pflicht zur Verfassungstreue verletzt hat, indem er den deutschen Staat, für den auch wir hier stehen, als „Unterdrückungsinstrument“ bezeichnete;
von einer ehemaligen Richterin, die in ihrer Rede behauptet, dass dem Gesundheitssystem Milliardenkosten entstünden, weil Flüchtlinge ihre Beipackzettel nicht lesen könnten – ein Faktencheck zeigt: die Behauptung ist dreist konstruiert –; von einem Ex-Oberstaatsanwalt, der sagt – ich zitiere –: „Wenn die Blockparteien so weitermachen können wie bisher, dann hat unser Land in 20 Jahren fertig, wir wären wirtschaftlich ruiniert, von einer nicht-deutschen Mehrheit besiedelt und auf dem besten Weg in die islamische Republik“;
oder von einem Ex-Richter am Landgericht, der sich solche rassistischen Äußerungen wie „kleiner Halbneger“ erlaubt.
Ist das das Vertrauen, das Sie in den Rechtsstaat herstellen wollen? Mit den Unterzeichnern gelingt Ihnen dies jedenfalls nicht.
Zugegeben: Es gibt Gerichtsurteile, die große öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen: das Wegsperren des Herrn Mollath, der Prozess gegen Uli Hoeneß. Die öffentliche Meinung und die Entscheidungen klaffen auseinander. Sie befördern öffentliche Zweifel an der Justiz, ihrer Unabhängigkeit und ihrem Realitätssinn. Ja, Zweifel! Doch dies war schon immer so, und es wird immer so sein; denn dafür haben wir unser Recht, ein geschriebenes Recht, ein Recht, das nicht Stimmungen, nicht dem Gefühl der Straße, nicht der öffentlichen Meinung oder gar dem Volksempfinden nachgibt.
Wer daraus jedoch Reformbedarf bei der Bundesrichterwahl konstruiert, der hat unser Rechtssystem, jedenfalls das der Bundesrepublik Deutschland, nicht verstanden.
Meine Damen und Herren, denn so kritisch diese Urteile in der Gesellschaft aufgenommen wurden: Es ist nicht zu erkennen, dass sie das Grundvertrauen in die deutsche Justiz erschüttern.