Zuerst einmal geht es mir um mehr Qualität und weniger Gebühren.
Der Gesetzentwurf, über den wir heute abschließend diskutieren, nimmt Bezug auf einen vierjährigen Dialogprozess mit den Ländern, mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, aber vor allen Dingen mit vielen Betroffenen, mit Expertinnen und Experten und Vertretern der Wissenschaft, der zu Eckpunkten für ein Kitaqualitätsgesetz geführt hat. Das ist verabschiedet worden von der Jugend- und Familienministerkonferenz der Bundesländer, und wir haben im Koalitionsvertrag darauf Bezug genommen.
In diesem Prozess war von Anfang an angelegt, dass die Gebührenreduzierung – bis hin zur Gebührenfreiheit – ein wichtiger Teil der Kitaqualität ist.
Wenn Sie mir das nicht glauben, empfehle ich Ihnen den Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“, auf den sich auch die Jugend- und Familienministerkonferenz bezieht, zu lesen. Dort steht auf Seite 11 unter der Überschrift „Handlungsziele“ als eines der ersten Qualitätsziele „Hürden der Inanspruchnahme abbauen“ – ich kann es Ihnen gerne vorlesen –:
Eine wichtige Stellschraube sind Elternbeiträge: Eine sozialverträgliche Gestaltung von Beiträgen bis hin zur Beitragsfreiheit kann die Nutzung außerfamiliärer Betreuungsangebote ... fördern.
Alle Expertinnen und Experten, alle am Dialogprozess Beteiligten wussten, dass das ein wichtiger Punkt ist.
Auf den zweiten Teil Ihrer Frage – Baden-Württemberg – gehe ich mit Vergnügen ein, weil ich zu der Zeit, in der wir die Vorlagen gestaltet haben, Generalsekretärin der SPD Baden-Württemberg war. Ich durfte mitverantworten, dass die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg erhöht wurde. Das war ein harter Schritt für viele Menschen, die Häuser bauen wollen, und das ist in Baden-Württemberg noch immer ein Thema. Wir sind nämlich Häuslebauerinnen und Häuslebauer. Aber wir waren mutig und haben gesagt: Wir stecken das Geld eins zu eins in die Kitaqualität. Das trägt sozialdemokratische Handschrift, genau: die Handschrift von Andreas Stoch und Marion von Wartenberg.