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83. Sitzung
Donnerstag, 21. Februar 201919. Wahlperiode, 83. Sitzung§ 219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen
Reaktionswert: ruhig33 Wörter Im Protokoll lesen

Er erlaubt es den Ärztinnen und Ärzten, darüber zu informieren, dass sie Abbrüche durchführen. Die Frauen können nun alle Informationen über zentrale Listen und viele andere Informationsquellen – Hotlines und auch öffentliche Stellen – erhalten.

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