Er erlaubt es den Ärztinnen und Ärzten, darüber zu informieren, dass sie Abbrüche durchführen. Die Frauen können nun alle Informationen über zentrale Listen und viele andere Informationsquellen – Hotlines und auch öffentliche Stellen – erhalten.
Donnerstag, 21. Februar 201919. Wahlperiode, 83. Sitzung§ 219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen
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