Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2013 und 2014 starben in Syrien rund 140 000 Menschen. Jenseits aller politischer Beurteilung war eines immer deutlich: Die Opfer dieses Bürgerkriegs brauchen Schutz und Unterstützung.
Wir haben das durchaus gewusst, und einige hier haben sich für humanitäre Hilfe und für humanitäre Visa eingesetzt.
Schon vor 2015 wurden im Bund und in den Ländern bereits Aufnahmeprogramme gestartet. In einem geordneten Verfahren wurden besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge aufgenommen. Dabei ging es auch darum, die völlig überforderten Anrainerstaaten rund um Syrien zu entlasten. Die Auswahl erfolgte unter anderem auf Vorschlag des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen. Die Identität der Geflüchteten war geklärt, und bevorzugt wurden diejenigen, die in Deutschland bereits Verwandte hatten.
Zu den Voraussetzungen für die Aufnahme und die Berücksichtigung in den Aufnahmeprogrammen gehörte auch die Verpflichtungserklärung. Menschen erklärten sich bereit, für die Kosten aufzukommen, damit andere in Deutschland Schutz fanden. Viele Syrer gingen eine solche Verpflichtung ein, für ihre Verwandten, die gerade so dem Bürgerkrieg entkommen waren.
Gerade auch deutsche Kirchengemeinden engagierten sich, indem sie Bürgschaften übernahmen. Sie haben sich um diese Menschen gekümmert und auch um deren Versorgung. Sie haben ihnen Halt gegeben und beim Ankommen im neuen Land unterstützt, mit viel Kraft, mit viel Herz und auch mit finanzieller Hilfe.
Ich möchte mich, auch im Namen der SPD-Bundestagsfraktion, herzlich bei allen bedanken, die dazu bereit waren.
Viele Bürgen sind davon ausgegangen, dass die finanzielle Verpflichtungserklärung dann endet, wenn die Syrerinnen und Syrer als Flüchtlinge anerkannt sind. Man kann diese Annahme auch durchaus nachvollziehen, wenn man sich ein kleines bisschen bemüht. Für viele Bürgen war eben nicht klar, wie weitreichend die Verpflichtungserklärung sein würde. Und es gab durchaus auch eine unterschiedliche Rechtsauffassung – wir haben davon gehört – von Bund und Ländern, was diese Verpflichtung bedeutet: Wie lange gilt sie, und was soll sie beinhalten? Die Große Koalition hat deswegen gehandelt und die Regeln mit dem Integrationsgesetz 2016 klargestellt. Seitdem gelten Verpflichtungserklärungen für fünf Jahre. Und sie erlöschen auch dann nicht, wenn jemand als Flüchtling anerkannt wird. Das heißt, dass Bürgen für entsprechende Kosten aufkommen müssen und dass sie das auch vorher genau wissen.
Für die sogenannten Altfälle vor 2016 haben wir jetzt, wie ich meine, eine faire Lösung gefunden. Vor ein paar Wochen gab es den Durchbruch, der vom heute vorliegenden Antrag völlig ignoriert wird. Der Bund hat sich mit den am meisten betroffenen Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen geeinigt. Die Regelung sieht vor, dass bei Altfällen die Bürgen die Kosten für drei Jahre selbst tragen müssen. Aber ab dem Moment, in dem die Flüchtlinge einen Schutzstatus erhalten haben, soll der Staat noch einmal besonders hinschauen. Mit dieser geplanten Neuregelung wird einzeln geprüft, was für den Bürgen finanziell überhaupt möglich sein kann. Das ist fair. Diese Einzelfallprüfung berücksichtigt auch die damalige Rechtsunsicherheit. Sie macht deutlich, dass wir diejenigen nicht alleine lassen, die bereit waren, Verantwortung zu übernehmen und Menschen zu helfen.
Vielen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 19/7938 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.