Danke schön. – Seit 2014 gibt es im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln die sogenannte Extremismusklausel nicht mehr. Die Überprüfung, ob sich ein Förderantrag auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung befindet oder nicht, ist von Frau Ministerin Schwesig damals abgeschafft worden.
Wir als AfD-Fraktion haben damit ein kleines Problem und würden irgendwann gerne eine Wiedereinführung beantragen oder diese wenigstens beraten wollen. Mich interessiert Ihre Meinung dazu. Wie steht die verantwortliche Ministerin dazu? – Danke.