Dies muss auch flexibel ausgelegt werden – ähnlich wie hier das Messverfahren.
Ich freue mich, dass Sie das Problem erkennen. Es geht nämlich darum, einen repräsentativen Wert zu haben und eben nicht dort zu messen, wo die höchste Exposition ist. Bei der Überprüfung wird natürlich wenig rauskommen, weil es eben rechtlich möglich ist, so nah an der Straße zu messen, aber es ist unsinnig und entspricht nicht dem Geist der Richtlinie. Darin geht es explizit darum, einen repräsentativen Wert zu haben.
Deswegen meine Frage, weil Sie die eine Messstelle vorhin angesprochen haben, zum Thema Baufluchtlinie. Ist Ihnen bekannt, dass es auch Übersetzungsfehler in einer Anlage zur Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gibt, zum Beispiel beim Luftstrom? Es geht um die Frage, wie die Abstände des Luftstroms an der Baufluchtlinie sein sollen. Sind Ihnen diese Übersetzungsfehler bekannt, –