Herr Kollege, Sie haben eben davon gesprochen, dass die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in öffentlichen Verkehrsmitteln mit dieser Regelung genehmigt wird. Diese Elektrokleinstfahrzeuge haben Lithium-Ionen-Batterien.
Die explodieren!
Wie Sie vielleicht wissen, muss es, wenn man solche Batterien in Bussen oder U-Bahnen transportieren will, eine Genehmigung geben. Ich frage mich, warum Sie das so komplett locker sehen. Tatsächlich ist der Transport von Elektrokleinstfahrzeugen mit Lithium-Ionen-Batterien zum Beispiel in Flugzeugen untersagt.
Die sind hier auch drin, im Handy!
Könnten Sie mir vielleicht erklären, wie Sie das sicherheitstechnisch beurteilen?
Sie wollen das Handy mit Diesel betreiben!