Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitale Technologien verändern unsere Arbeitswelt. Das wird auch noch mal vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten deutlich, die wir in den letzten Wochen rund um das Thema „generative KI und Mehrzweck-KI“ geführt haben. Generative KI – künstliche Intelligenz – sind Systeme, die eigene Inhalte entwickeln können basierend auf Algorithmen und Machine Learning. Mehrzweck-KI, um das mal zu definieren zu versuchen, sind KI-Systeme, die entwickelt werden für einen bestimmten Zweck, aber am Ende dann Anwendung finden können für viele andere Zwecke. Ich finde, vor dem Hintergrund der Entwicklung, die wir gerade sehen, wenn es um künstliche Intelligenz geht, wird noch einmal deutlich: Wer die digitale Transformation gestalten möchte, wer immer wieder davon spricht, dass wir als Gesellschaft Digitalisierung gestalten wollen, muss dafür sorgen, dass es auch mehr betriebliche Mitbestimmung gibt.
Die aktuelle Debatte, die gerade im Europäischen Parlament geführt wird, verdeutlicht, dass wir als Europäische Union und auch als Bundesrepublik auf einem guten Weg sind. Die KI-Verordnung, zumindest der Entwurf, sieht vor, dass wir KI nach einem risikobasierten und anwendungszweckbasierten Ansatz unterscheiden. Das heißt KI-Systeme, die besonders gefährlich sind, bei denen eine hohe Interaktion zwischen Mensch und künstlicher Intelligenz gegeben ist, müssen anders behandelt werden als andere KI-Systeme. Das ist ein Ansatz, den wir als SPD-Bundestagsfraktion begrüßen und bei dem wir uns weiterhin auch in den Gesprächen konstruktiv einbringen werden. Allerdings zeigt sich jetzt schon, dass eine Lücke entsteht. Für jede KI, die entwickelt wird, die am Ende nicht mehr für den entsprechenden Zweck eingesetzt werden kann, entsteht eine Lücke. Daher müssen wir auch im AI Act dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker geschützt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nun mal so, dass insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da an einer wichtigen Stelle sind. Denn sie müssen nicht nur mit KI-Systemen arbeiten; oft sind sie auch diejenigen, die an erster Stelle davon betroffen sind, wenn KI am Ende bestimmte Konsequenzen hat, die vorher nicht gesehen wurden. Deswegen: Wenn es darum geht, KI sicher zu gestalten, KI nachhaltig zu gestalten, künstliche Intelligenz zum Wohle von Mensch und Natur zu gestalten, brauchen wir mehr betriebliche Mitbestimmung und auch mehr Möglichkeiten im Unternehmen, da konkret anzupacken.
Deswegen haben wir als Ampelkoalition – ich will mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen des Digitalausschusses aus der FDP-Fraktion und der Grünenfraktion für die Zusammenarbeit bedanken – gesagt: Bei der KI-Verordnung wird es auf drei Punkte ankommen:
Erstens. Wir brauchen Kennzeichnungspflichten. Es muss transparent sein, gerade wenn es sich um KI-Systeme handelt. Das muss klar erkennbar sein.
Zweitens. Wir brauchen eine Öffnungsklausel für den Bereich „Arbeit und Soziales“. Wir wollen uns als nationaler Gesetzgeber die Möglichkeit vorbehalten, wenn die KI-Verordnung auf den Weg gebracht worden ist, dass wir national noch mal anpassen können, um dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend unterstützt werden.
Und letztendlich will ich damit abschließen: Am Ende des Tages ist die Erklärbarkeit von digitaler Transformation ein wichtiger Bestandteil, um betriebliche Mitbestimmung zu ermöglichen. Am Ende des Tages müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, –