Sie können die Wirkung von Alkohol und die Wirkung von Tetrahydrocannabinol nicht vergleichen. Eine Grenzwertbestimmung bei Alkohol ist einfacher möglich, weil von Wissenschaftlern die Wirkung einer bestimmten Blutalkoholkonzentration auf das Fahrverhalten bei jedem Menschen als identisch beurteilt wird, während das bei Tetrahydrocannabinol nicht der Fall ist. Jemand kann bei einer niedrigen THC-Konzentration fahruntüchtig sein und jemand anderes bei einer höheren Konzentration fahrtüchtig. Das macht das Ganze so komplex und von verkehrsrechtlicher Seite schwer händelbar. Eine Absenkung der Grenzwerte bei Alkohol ist derzeit nicht geplant.
Volker Wissing
FraktionslosBundesminister BMDV
Mittwoch, 10. Mai 202320. Wahlperiode, 102. Sitzung
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