Frau Kollegin, es ist nicht so, dass die Grenzwertkommission einen bestimmten Grenzwert vorgeschlagen hat. Hätte sie das getan, wäre es sehr einfach. Aber sie hat es ausdrücklich nicht getan. Sie hatte festgestellt, dass sie sich nicht auf einen Grenzwert einigen kann. Das macht das Ganze schwierig. Alle, die mir den Vorschlag präsentieren, eine Grenzwerterhöhung vorzunehmen – das haben Sie eben auch getan; ich sage das nicht als Vorwurf, nur als Feststellung –, sagen, es müsste eine angemessene Erhöhung sein.
Die Frage ist: Was ist eine angemessene Erhöhung, wenn THC auf Menschen unterschiedlich wirkt? Für den einen kann das ein zu hoher, für den anderen ein zu niedriger Grenzwert sein. Und das macht die Sache komplex. Wie gesagt, wir suchen für diesen Fall eine Lösung.
Von fachlicher Seite haben meine Mitarbeiter vorgeschlagen, das der Rechtsprechung zu überlassen. Aber ich sehe, dass das nach der Legalisierung, die ja geplant ist, eine Unsicherheit mit sich bringt, mit der wir die Menschen auch nicht alleine lassen wollen; deswegen suchen wir eine Lösung. Hierzu sind wir innerhalb der Bundesregierung in Beratungen. Sobald wir einen Weg gefunden haben, werden wir den natürlich auch präsentieren.