Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Terrorismus, Bedrohung für die verfassungsgemäße Ordnung und RAF-Vergleiche – wenn man der Rede von Herrn Brandner zugehört hat, dann fragt man sich:
Was diskutieren wir hier eigentlich? Wir diskutieren den Antrag einer Partei, deren eigene Jugendorganisation erst vor Kurzem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wurde. Wir diskutieren den Antrag einer Partei, die ebendiese Jugendorganisation, die gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpft, in ihrer Satzung als „Innovationsmotor“ bezeichnet, sie öffentlich verteidigt und mit Parteigeldern durchfüttert. Ja, Sie haben richtig gehört: Wir diskutieren einen Antrag der AfD.
Sie zeigen in jeder Rede hier Ihre Verachtung für die Freiheit, für die Demokratie und die offene Gesellschaft.
Deswegen nimmt Ihnen niemand diesen billigen Versuch ab, einen Haufen Aktivistinnen und Aktivisten als größere demokratische Bedrohung darzustellen, als Sie es sind.
Und was mich besonders stutzig macht – das müssten Sie mir noch einmal erklären –, ist, warum der Verfassungsschutz in diesem Antrag vorkommt und seinen Teil leisten muss.
Denn bei jeder Gelegenheit betonen Sie doch, dass Sie ihn für ein politisch gesteuertes Gremium halten; Herr Frömming hat eben erst in der Debatte zum Bürgerrat, wo es ja so gar nichts zu suchen hatte, gesagt, wir würden den Verfassungsschutz instrumentalisieren.
Und jetzt auf einmal, wenn er gegen diejenigen vorgeht, die auch Sie als Feinde ansehen, ist der Verfassungsschutz wieder gut genug, dass man mit ihm reden kann. Ich verstehe das noch nicht so ganz.