Nein.
Nehmen wir den Verfassungsschutz beim Wort. Was sagt der Verfassungsschutz zur „Letzten Generation“? Ist sie nach aktuellen Erkenntnissen extremistisch? Muss man RAF-Vergleiche anstellen? Zitat des Verfassungsschutzes: Nonsens.
Meine Damen und Herren, ich habe an dieser Stelle schon mehrfach betont: Ich halte die Protestform der „Letzten Generation“ für kontraproduktiv. Ich glaube nicht, dass sie uns dabei hilft, die so dringend erforderlichen gesellschaftlichen und politischen Mehrheiten für mehr Klimaschutz durchzusetzen.
Einzelne Aktionen – sie wurden hier schon genannt – wie das Beschmieren des Grundgesetzkunstwerks vor diesem Hohen Hause halte ich für mehr als daneben.
Für mich ist klar: Die Grenze von legitimem Protest verläuft dort, wo entweder Menschen gefährdet werden oder die Demokratie verächtlich gemacht wird.
Aber gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass wir gerade in dieser Debatte die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten sollten. Die historischen Vergleiche, die Sie anführen, die rhetorische Eskalation in Ihren Reihen, aber auch in Reihen der Union, stehen in keinem Verhältnis zu dem, was die „Letzte Generation“ eigentlich fordert. Wir können über die Protestform sprechen, wir können streiten, wir können sie verurteilen, wir können auch benennen, dass es Straftaten sind, aber die Forderungen nach einem 9-Euro-Ticket oder einem Tempolimit
sind vielleicht nicht superambitioniert, aber sie sind vor allem nicht extremistisch.
Dass durch eine solche Forderung und durch das Ankleben auf der Straße die verfassungsmäßige Ordnung bedroht ist, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, glaubt doch wirklich niemand.
Sie tun so, als würden ein paar Aktivistinnen und Aktivisten, die sich auf der Straße ankleben, eine Gefahr für die Demokratie sein. Es handelt sich doch offenkundig bei der „Letzten Generation“ um eine heterogene Gruppe,
deren Vertreterinnen und Vertreter um einen Termin bei Volker Wissing bitten, dorthin in Anzug und Schlips kommen und fragen, ob das Tempolimit kommen kann.
Das ist ambitioniert. Sie machen auch Protest, aber es ist doch kein Extremismus.
Das Mittel Ihrer Wahl ist das Vereinsverbot. Artikel 9 Absatz 1 unseres Grundgesetzes sagt, dass alle Deutschen das Recht haben, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Die Grenzen für ein Vereinsverbot sind deswegen aus guten Gründen eng.
Gründe können Verstöße gegen Strafgesetze sein, und dafür brauchen wir einen strafrechtswidrigen Zweck. Der Zweck der „Letzten Generation“, auf mehr Klimaschutz aufmerksam zu machen, ist nun wirklich kein Verstoß gegen die Strafgesetze.
Ein anderer Grund wäre ein Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Ordnung. Auch da muss man sagen: Das ist hier nicht gegeben.
Mit Ihrem Antrag bleiben Sie aber Ihrem Stil treu: Er hat wenig Substanz und hat umso mehr Unwahrheiten.
Deswegen möchte ich hier eine Tatsache noch einmal sehr deutlich klarstellen: Sie schrecken in Ihrem Antrag nicht davor zurück, den Tod einer Radfahrerin in Berlin im letzten Jahr zu instrumentalisieren und mit den Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“ in Verbindung zu bringen,
obwohl die Berliner Staatsanwaltschaft klargestellt hat, dass keine Verbindung besteht.
Meine Damen und Herren, wir haben heute gehört, die „Letzte Generation“ sei eine Bedrohung für die verfassungsgemäße Ordnung. Eine echte Bedrohung für die verfassungsgemäße Ordnung
sind rechtsextreme Richterinnen und Richter und Beamte. Deswegen haben wir als Ampel uns vorgenommen, Verfassungsfeinden im Dienst den Kampf anzusagen. Deswegen bin ich grünen Landesministerinnen wie Katja Meier in Sachsen dankbar, dass sie das Anliegen vorangebracht haben, und ich bin froh, dass wir diesen Gesetzentwurf morgen hier im Deutschen Bundestag diskutieren.
Der Rechtsextremismus in all seinen Erscheinungsformen – ob Reichsbürger, ob rassistische Jugendbanden, wie am Wochenende in Brandenburg, oder unter dem Deckmantel politischer Parteien – ist die größte Gefahr für unsere Demokratie. Wir können stolz sein; denn unsere Demokratie ist wehrhaft.
Vielen Dank.