Sehr geehrter Kollege Emmerich, ich finde es, ehrlich gesagt, unparlamentarisch, wenn Sie mich in Ihrer Rede ansprechen, mich angreifen und dann eine Zwischenfrage nicht zulassen. Deswegen diese Kurzintervention.
Sie haben mir vorgeworfen, ich wolle auch Kinder einsperren in dem Außengrenzverfahren. Nehmen wir einmal an, dass Sie sich mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für das Außengrenzverfahren auseinandergesetzt haben.
In diesem Vorschlag der Europäischen Kommission sind Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Was ist denn, wenn das Kind 18 ist?
Nichts anderes halten wir für richtig. Wir können auch noch darüber diskutieren, den Anwendungsbereich auf 14 Jahre heraufzusetzen.
Kinderrechtskonvention!
Aber Ihr Vorschlag, den Anwendungsbereich bis zur Volljährigkeit auszudehnen, senkt den Anwendungsbereich so weit herunter, dass für das tolle und große Außengrenzverfahren,
... nichts mehr übrig bleibt!
das die Frau Innenministerin vorschlägt, kein Anwendungsbereich mehr gegeben ist.
Deswegen weise ich den Vorwurf zurück, dass ich Kinder einsperren wollte.
Das war eine Frechheit!
Ich habe mich auf den Vorschlag der Europäischen Kommission gestützt, die für Familien mit Kindern bis zwölf Jahre dieses Außengrenzverfahren nicht anwenden will, aber darüber hinaus schon. Genau das wollen wir auch.
Entschuldigung reicht!
