Sehr verehrter Herr Kollege Fricke, zunächst einmal vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Anmerkung aber, dass die Unionsfraktion irgendwelche Sachverständige nach Gusto benennen würde, weise ich brüsk zurück. Wir haben beispielsweise bei diesem Gesetzentwurf den BDI, den Bundesverband der Deutschen Industrie, als Sachverständigen benannt. Ich glaube nicht, dass der BDI irgendwie im Verdacht steht, wohlfällige Urteile für die CDU/CSU-Fraktion zu sprechen.
Wenn Sie den BDI oder auch andere Unternehmensverbände, die zu diesem Gesetzentwurf entsprechende Stellungnahmen eingereicht haben, ernst nehmen würden, dann würden Sie auch klar erkennen, dass dieser Gesetzentwurf schwerwiegende handwerkliche Fehler aufweist.
Es ist nämlich nicht so, wie der Kollege Hartewig gesagt hat, dass es einfach ist, vermeintliche Verletzungen der Geschäfts- oder der Firmengeheimnisse so zur Geltung zu bringen, sodass man die entsprechenden Angaben nicht machen muss.
Die Hürden in § 342 h HGB-E sind ausgesprochen hoch, um die erforderlichen Angaben nicht machen zu müssen.
Um es noch einmal klar zu sagen: Die Zustimmungspflicht des Bundesrates ist aus meiner Sicht von Ihrem Sachverständigen sehr nachvollziehbar und deutlich geltend gemacht worden.
Wenn Sie mich jetzt als Bundestagsabgeordneten fragen, weshalb der Bundesrat heute nicht präsent ist oder weshalb der Bundesrat keine Einwände erhoben hat, dann muss ich Ihnen klar entgegenhalten: Wir haben eine Gewaltenteilung. Ich vermag in keiner Weise für den Bundesrat weder in cumulo noch für ein einzelnes Bundesland zu sprechen.
Da würde ich Ihnen wärmstens empfehlen, geschätzter Kollege Fricke, dass Sie sich unmittelbar an den Bundesrat wenden.
Was ich mir wirklich wünschen würde – natürlich muss diese Richtlinie umgesetzt werden –, ist, dass wir uns mehr Zeit genommen hätten. Auf dem letzten Drücker erfolgt jetzt das Umsetzungsgesetz. Es drohen wieder Strafzahlungen, wenn wir das Gesetz bis zum 22. Juni nicht umsetzen.
Abschließend, um noch eines klar zu sagen: