Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen kennen mich als jemanden, der in der Sache immer hart streitet, leidenschaftlich und auch wirklich mit Argumenten. Aber was wir uns doch gemeinsam zur Grundlage nehmen sollen, liebe Kolleginnen und Kollegen in der Union, ist, dass wir redlich bleiben.
Manchmal hilft auch einfach der Blick in die aktuelle Gesetzeslage weiter, Frau Weisgerber. Sie tun ja gerade so, als ob Robert Habeck und diese Regierung der Erfinder von Austauschpflichten für Heizungen ist; das haben Sie hier am Pult gerade so gesagt. Gucken Sie mal in die aktuell gültige Form des Gebäudeenergiegesetzes, § 72 Absatz 4, geltende Rechtslage: „Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Heizkessel, die mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt werden, zum Zwecke der Inbetriebnahme in ein Gebäude nur eingebaut … werden, wenn …“, und dann sind bestimmte Vorgaben daran geknüpft.
Deswegen werden diese Anlagen ausgebaut. Diese Austauschpflicht ist von der Union gemacht worden; sie ist von Peter Altmaier gemacht worden, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Streuen Sie den Leuten hier keinen Sand in die Augen!