Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrtes Publikum! Deutschland steht als Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention in einem besonderen Maß in der EU dafür, dass wir rechtsstaatlich gut organisierte Asylverfahren durchführen. Die Entscheider/-innen des BAMF unterstützen als Expertinnen und Experten schon seit vielen Jahren die Mitgliedstaaten auf den bekannten Inseln bei der Bearbeitung der Asylverfahren.
Die beabsichtigte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist nach unserer Ansicht unerlässlich. Es geht auch nicht darum, das individuelle Recht auf Asyl oder Flüchtlingsschutz abzuschaffen. Ganz im Gegenteil: Wir treten für eine gerechte Verteilung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf alle Mitgliedstaaten der EU ein und für eine Stärkung der Menschenrechte und der Verfahrensrechte.
Ein Grundrechtemonitoring an den Außengrenzen soll nach den Plänen zukünftig systematische Menschenrechtsverletzungen an unseren Außengrenzen unterbinden.
Die derzeit geltende Dublin-III-Verordnung soll nach den Plänen aufgehoben und ersetzt werden. Die EU wird insoweit bis 2024 ein umfangreiches Asyl- und Migrationspaket verabschieden.
Als ehemalige Entscheiderin und auch Gesamtpersonalrätin beim BAMF kann ich Ihnen versichern, dass die Mitarbeitenden bis an ihre Belastungsgrenzen gegangen sind, um den Asylsuchenden in dem Asylverfahren gerecht zu werden. Aber es ist nun mal so, dass Asyl nach dem Grundgesetz oder Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, egal ob hier in Deutschland oder an einer Außengrenze, am Ende schlichtweg eine rechtliche Anspruchsprüfung ist.
Die Pläne der EU-Kommission zur Einführung verpflichtender Grenzverfahren eben an diesen Außengrenzen lassen grundsätzlich nicht erkennen, dass da die Genfer Flüchtlingskonvention verletzt würde; denn diese ist auch – –
hinauszugehen oder der Rednerin ein bisschen mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
– Ja, Sie redet aber deutlich leiser als der Kollege. – Bitte schön.