Werte Frau Kollegin, wir haben gerade im Rahmen der Mindestlohndebatte diese Abwägung vorgenommen und gesagt: Es genügt – das eröffnet im Übrigen auch das derzeitige Recht –, dass die Arbeitszeiterfassung im Baugewerbe und in schwarzarbeitsgeneigten Bereichen innerhalb eines Siebentagezeitraums geschieht, also dass es diese Wochenbetrachtung gibt.
Das so zu tun und dabei zu bleiben, ist doch vollkommen richtig. Deswegen sehen wir da überhaupt keinen Veränderungsbedarf.
Von dieser standardisierten Pflicht, tagesgleich aufschreiben zu müssen, dann nur noch über Tarifverträge abweichen zu können, so wie das der Arbeitsminister vorsieht, greift in diesem Fall auch zu kurz, weil es bei dieser Frage schon im Prinzip darum geht, dass man um Arbeitsschutz ringt und nicht um eine Stärkung von Gewerkschaften.
Das ist keine staatliche Aufgabe an dieser Stelle.
Deswegen wird aus unserer Sicht nicht Standard sein, dass tagesgleich aufgeschrieben werden muss.
Das ist vollkommen über das Ziel hinausgeschossen. Das führt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zu Kosten, ohne dass tatsächlich ein effektiver Mehrwert da ist. Wir brauchen weniger Misstrauen in diesem Bereich, sondern auch Zutrauen in die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gesamtheit der Branchen.
Wenn Sie spezifisch etwas verändern wollen, dann tun Sie das bei den schwarzarbeitsgeneigten Gewerbebereichen, aber nicht generell für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land. Das ist vollkommen über das Ziel hinausgeschossen.