Wie Sie wahrscheinlich wissen, gehört die Ukraine nicht zur Europäischen Union – noch nicht, und es ist so, dass der Vertrag für den Gastransit durch die Ukraine, der auch durch Vermittlung der Bundesregierung nach dem ersten Angriffskrieg, den Russland 2014 gegen die Ukraine geführt hat, zustande kam, Ende 2024 endet. Natürlich ist es, wenn man die Schwierigkeiten in Erinnerung hat, die es damals mit sich gebracht hat, diesen Vertrag in Gang zu setzen, nicht ganz klar, wie es damit weitergeht. Die europäischen Solidaritätsverpflichtungen wiederum – und sie gelten in alle Richtungen – sehen vor, dass über die SoS-Verordnung die geschützten Verbraucher – so sagt man ja –, also private Verbraucher, die ihre Häuser heizen, Krankenhäuser und Gebäude der kritischen Infrastruktur zuerst mit Gas beliefert werden.