Gut. – Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der Entwurf zum Wärmeplanungsgesetz, der sich im Moment in der Anhörung befindet – also in der Anhörung durch Länder und Verbände –, sieht tatsächlich den Schwellenwert von 10 000 Einwohnern vor. Die Formulierung in dem Leitplankenpapier sagt: deutschlandweit. Das heißt natürlich erst einmal, dass es für Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnern ja nicht verboten ist, eine Wärmeplanung zu machen; sie können dies natürlich trotzdem tun. Ob man die Schwellenwerte absenkt oder gegebenenfalls erhöht – in einigen Bundesländern liegt der Schwellenwert höher –, wird sicherlich ein Ergebnis der Beratungen, auch im Lichte der Beschlüsse zum GEG, sein.
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Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Das war aber keine Antwort!
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Andreas Jung [CDU/CSU]: Ich habe eine Anschlussfrage!