Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Erbschaftsteuer ist gerechtfertigt, und sie ist notwendig. Sie trägt zur Vermögensgerechtigkeit bei, und sie verringert die Schere zwischen Arm und Reich.
Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt mehr als ein Drittel des gesamten Vermögens in unserer Republik.
Mit der Erbschaftsteuer schafft man ein Instrument, damit sich die Schere zwischen Arm und Reich, zwischen Menschen, die zum Beispiel den ganzen Tag arbeiten, manchmal noch einen zweiten Job annehmen und trotzdem nicht auf den grünen Zweig kommen,
und denen, die nahezu leistungslos erben, endlich mal schließen kann.
Wenn wir Erbschaftsteuer erheben, dann trägt das auch dazu bei, dass wir mit diesen staatlichen Einnahmen an anderer Stelle für Menschen eine größere Teilhabechance verwirklichen können. Das fördert eine fairere und eine gerechtere Gesellschaft, in der jeder die gleichen Chancen hat. Oder, anders ausgedrückt: Mit den Einnahmen über die Erbschaftsteuer können gerade die Bundesländer Investitionen tätigen oder soziale Programme oder die Polizei oder die Schulen finanzieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist extrem wichtig.
In diesem Kontext schauen wir – –