Vielen Dank, Herr Kollege Thomae, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich durfte für unsere Fraktion sowohl Mitglied im Untersuchungsausschuss Breitscheidplatz als auch NSU II sein. Wir haben in beiden Untersuchungsausschüssen das Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern im Bereich der Sicherheitsbehörden untersucht, im Bereich des Sicherheits- und Polizeirechts sogar dort, wo die Länder eine eigene, originäre Zuständigkeit haben. Und wir haben trotzdem zulässigerweise einen Untersuchungsauftrag gehabt.
Nun ist es im Bereich des Steuerrechts sogar so, dass ich Sie gerne darüber belehren möchte, dass wir eine Bundesauftragsverwaltung haben
und es eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Steuerpolitik, aber auch für den Steuervollzug gibt. Warum soll das, was im getrennteren Sicherheitsbereich zulässig ist, nicht für den noch enger gefassten Bereich des Steuerrechts gelten? Darauf hätte ich gerne eine Antwort.