Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Fechner, in der Tat ist es so, dass das Bundesverfassungsgericht nicht über den Inhalt des Heizungsgesetzes ein Urteil gefällt hat.
Aber es hat ein Urteil gefällt über den Politikstil der Ampel.
Es hat ein Urteil gefällt über die Arroganz der Ampel. Darüber hat es ein Urteil gefällt.
Dieses Urteil
ist natürlich auch eine Aufforderung, wieder inhaltlich zu beraten.
Ja, das Bundesverfassungsgericht hat reingeschrieben: Es braucht Beratungszeit an dieser Stelle.
Aber wenn es eine Beratung gibt, dann muss es doch auch ein Ergebnis einer Beratung geben. Aber wenn die Ampel jetzt genau diesen Gesetzentwurf unverändert im Parlament wieder auf die Tagesordnung für den September setzt, dann ist das keine Beratung mit einem Ergebnis, sondern Missachtung des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Genau das ist es an dieser Stelle.