Herr Kollege, Sie haben ja jetzt hier mehrfach gesagt, das Bundesverfassungsgericht habe ein Urteil gefällt. Ich will jetzt nicht kleinlich sein, indem ich Ihnen sage: Es war kein Urteil, sondern ein Beschluss.
Ja, das wissen wir auch!
Das verändert alles!
– Ja, doch. Das ist nämlich der Witz an der Geschichte. Vielleicht haben Sie nicht mitgekriegt, was der Unterschied in der Sache ist.
Das hat der Herr Kuhle gemeint!
Diese Arroganz hier!
In diesem Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht – anders, als Sie behauptet haben – ja gar nicht gesagt hat, dass es zu wenig Beratungszeit gab.
So ist es!
Das hat es nicht gesagt. Das war nämlich ein Eilverfahren. In diesem Eilverfahren hat es lediglich gesagt: Der Abgeordnete Heilmann trägt vor, es sei zu wenig Beratungszeit. – Ob das so ist, kann das Bundesverfassungsgericht gar nicht feststellen. Und deswegen hat es eine Folgenabwägung vorgenommen und gesagt: Was ist jetzt schlimmer: dass möglicherweise die Beratungszeit zu kurz ist oder dass dieses Gesetz etwas später beschlossen wird?
Ich glaube, das Bundesverfassungsgericht schaut zu heute!
Nichts anderes steht in diesem Beschluss. Darauf möchte ich Sie hinweisen, damit Ihre weiteren Ausführungen auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage basieren.
