Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat auf meine Rückfrage am Mittwoch im Digitalausschuss geantwortet: Nein, das ändert nichts an der Bewertung der Verfassungsmäßigkeit.
Ich habe wörtlich gefragt, ob er glaubt, dass das Datenschutzcockpit und das 4-Corner-Modell an seiner Position, die er 2021 geäußert hat, irgendetwas ändert, und er hat gesagt: Nein. – Denn das strukturelle Problem, dass wir eine einheitliche Personenkennzahl einführen, die das Bundesverfassungsgericht ja seinerzeit für verfassungswidrig erklärt hat, bleibt bestehen.
Nur die Möglichkeit, im Datenschutzcockpit nachzuvollziehen, dass irgendein Amt zugegriffen hat – da reden wir noch nicht von Zugriffen auf Schattendatenbanken; denn diese tauchen dort niemals auf –, ändert nichts an der Verknüpfbarkeit der Daten. Vielleicht ist das eine kleine Verbesserung. Aber warum steht das nur in der Entschließung? Warum steht es nicht im Gesetz? Es ändert nichts an der Struktur, es gibt noch nicht einmal einen Zeitplan. Wir wissen überhaupt nicht, wann diese Dinge kommen sollen.
Im Übrigen haben Sie natürlich völlig recht, wenn Sie sagen, dass es das Gesetz in dieser Fassung schon 2021 gab; darauf habe ich schon hingewiesen. Damals waren FDP und Grüne noch komplett dagegen; das habe ich gerade zitiert.
Jetzt plötzlich soll das alles okay sein? Es ist nicht okay. An der Grundstruktur hat sich nichts geändert.
Ich bedauere, dass Grüne und FDP hier wider besseres Wissen ein verfassungswidriges Gesetz unterstützen. Das zerstört Vertrauen in die Demokratie.
Die Linksfraktion hängt ihr Mäntelchen nicht in den Wind. Wir waren 2021 genauso dagegen wie jetzt. Deshalb haben wir auch einen Antrag vorgelegt, der fordert, die Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen durch eine verfassungskonforme Alternative zu ersetzen.