Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Dr. Miersch. – Sie haben mich gerade angesprochen. Ich habe diese Änderungsvorschläge erarbeitet und darauf gewartet, dass es im parlamentarischen Verfahren eine Gelegenheit gibt, dass wir das einbringen können.
Meine Idee ist, ehrlich gesagt, nicht, dass wir Anträge stellen, die sowieso abgelehnt werden.
– Entschuldigung, jetzt hören Sie kurz zu. – Wenn Sie den § 84 unserer Geschäftsordnung kennen, dann wissen Sie ganz genau, dass, wenn Sie heute auch nur einen einzigen Änderungsantrag annehmen, wir heute nicht die dritte Lesung hätten, wir damit in der nächsten Sitzungswoche wären
und Sie den Bundesrat nicht erreichen würden. Warum erwarten Sie von der Opposition, dass wir Änderungsanträge stellen, von denen wir technisch schon vorher wissen, dass sie in gar keinem Fall behandelt werden?
– Einige aus Ihren Fraktionen haben diese Liste, die ich erarbeitet habe. – Es gab ja keine Ausschusssitzung. Warum eigentlich nicht? Da hätte man das alles wunderbar debattieren können.
Ich möchte Sie auf noch etwas hinweisen: Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich auf Artikel 42 des Grundgesetzes rekurriert, und da steht das Wort „verhandeln“. „Verhandeln“ heißt – wenn Sie im Duden nachsehen –: aushandeln; es heißt: beraten, erörtern, vermitteln. Der Ort, an dem das geschieht, ist nicht die Debatte in der zweiten, dritten Lesung, sondern das ist in der Tradition unseres Deutschen Bundestages eine Ausschusssitzung. Und warum konnten wir in drei Monaten keine Ausschusssitzung machen?
Ich frage Sie: Warum konnte der Familienausschuss diese Woche eine Sitzung machen? Warum konnte der Verteidigungsausschuss eine Sitzung machen? Warum konnte der Innenausschuss zwei Sitzungen machen? Aber der Klimaausschuss konnte – obwohl wir es am Dienstag noch mal beantragt haben – keine Sitzung machen.
Und jetzt werfen Sie uns vor, wir hätten dazu nichts Konstruktives sagen können? – Blockieren Sie das doch bitte nicht!