Die Einschätzung hinsichtlich der guten Erfahrung würde ich nicht uneingeschränkt teilen. Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Ich wollte Sie fragen, ob Sie die insgesamt 90 inhaltlichen Fragen, die wir der Bundesregierung zu diesem Heizungsgesetz gestellt haben, überhaupt gelesen und zur Kenntnis genommen haben und ob Ihnen aufgefallen ist, dass die Bundesregierung an vielen Stellen nicht nur ausweichend geantwortet hat, sondern in einem Maße nicht geantwortet hat, dass die Bundestagspräsidentin ihre Bedenken geäußert hat. Aber noch mehr: Sie haben ausdrücklich gesagt, Sie sagen zu der neuen Vorlage nichts. Daran hätten Sie schon erkennen können, dass wir zum einen gearbeitet haben – das ist das Gegenteil von dem, was Sie uns gerade vorgehalten haben –, und zwar sehr im Detail,
und dass wir zum anderen die Schwachpunkte thematisieren wollen.
So funktioniert der Parlamentarismus nicht. Nicht die Mehrheit entscheidet, ob die Vorschläge der Opposition gut genug und ausreichend sind, damit es Sitzungen gibt, sondern der Parlamentarismus sieht vor, dass es solche Sitzungen gibt
und wir uns in diesen Sitzungen – übrigens im Austausch mit Ihnen – im Detail Meinungen bilden können. Es ist nicht so, dass das Grundgesetz sagt: Erst wenn die Opposition irgendwelche Formalia einhält, müssen Sie das machen.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Ausschuss zu diesem Gesetzentwurf in der Fassung, über die wir heute abschließend beraten,
insgesamt nur 30 Minuten getagt hat und danach nie wieder. Herr Kollege Miersch hat meine Frage nicht beantwortet, warum Sie das Verfahren so gewählt haben und warum es nicht möglich war, dass wir mehr darüber beraten können.