Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Deutschland verfügt im internationalen Vergleich über eine hochwertige Krankenhausversorgung. Unsere Unikliniken – Maximalversorger – zum Beispiel erbringen Tag für Tag hochwertige Spitzenmedizin. Das muss nach diesen intensiven Debatten über die Qualität an dieser Stelle auch mal gesagt werden.
Dass es dennoch Handlungsbedarf gibt, steht für uns außer Frage. In Deutschland haben wir zwar die höchste Krankenhausdichte im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarländern, aber die hohe Anzahl an Krankenhäusern bedeutet eben nicht unbedingt eine hohe Versorgungsqualität. Derzeit sehen wir in einigen Bereichen der Versorgung Qualitätsmängel, die auf diverse Gründe zurückzuführen sind. Dazu gehören unter anderem die Fehlanreize durch die DRG-Vergütung, der Personalmangel und vor allem – man kann es gar nicht oft genug sagen – die jahrzehntelangen Investitionsdefizite der Länder, meine Damen und Herren. Da muss etwas getan werden.
Wir müssen die Fehlentwicklungen und Versäumnisse der letzten Jahre dringend korrigieren. Unser Ziel ist es, die Versorgungsqualität in den Mittelpunkt zu stellen und die Versorgung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Mit dem Eckpunktepapier zur Krankenhausreform haben wir hier den ersten Grundstein gelegt.
Heute, meine Damen und Herren, geht es um die Erhöhung der Transparenz über die Leistungserbringung der Krankenhäuser: Das ist ein weiterer zentraler Baustein für unsere Reform. Wir bringen mit dem heutigen Gesetz ein Transparenzportal für die Bürgerinnen und Bürger, für die Versicherten, für die Patienten auf den Weg; denn in Deutschland können Patienten wählen, in welchem Krankenhaus sie sich behandeln lassen wollen. Wir glauben an den mündigen, informierten Patienten, und dieser hat nun mal ein Recht darauf, zu erfahren, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher technischen und personellen Ausstattung und vor allen Dingen zu welcher Qualität erbringt. Das ist wichtig.
Patienten sehen dann, wie oft ein Krankenhaus bestimmte Eingriffe vornimmt und wie hoch die Komplikationsdichte ist. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, manche Bundesländer behaupten, man werde den Bürger mit komplexen medizinischen Qualitätsinformationen überfordern. Das, finde ich, ist ein fragwürdiges Patientenbild; darüber können wir doch alle nur den Kopf schütteln, meine Damen und Herren.