Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Nach dieser Mischung aus Angstmacherei und Märchenstunde gerade möchte ich jetzt gerne wieder sachlich auf den vorliegenden Gesetzentwurf zurückkommen.
Für Patientinnen und Patienten ist es oft sehr belastend, wenn eine Krankheit sie zwingt, ins Krankenhaus zu gehen; das habe ich als Arzt im Krankenhaus jahrelang selber erfahren. Da wirken gute und verständliche Informationen und ein vertrauensvolles ärztliches Gespräch sehr beruhigend.
Genau für diese Informationen sorgen wir jetzt mit diesem wirklich guten Transparenzgesetz.
Mit Informationen über Leistungen, Ausstattung, Personalbesetzung und Qualitätsergebnisse schafft dieses Gesetz, wie sein Name sagt, mehr Transparenz für die Menschen in unserem Land. Transparenz bedeutet Durchschaubarkeit. Das Dickicht „Krankenhaus“ wird für viele Menschen durchsichtiger, gläsern. Das mindert Angst, das mindert Sorgen, die oft bestehen, wenn man krank ist und Hilfe braucht.
Das Transparenzverzeichnis wird gut zugänglich, verständlich und interaktiv sein. Es wird auch frei sein von interessengeleiteten und einseitigen Mitteilungen. Damit wird es den Menschen in unserem Land helfen, selbstbestimmte Auswahlentscheidungen zu fällen, um eine qualitativ hochwertige Behandlung zu bekommen. Was daran peinlich ist, kann uns vielleicht Die Linke mal erklären; ich habe das nicht verstanden.
Es gibt auch heute schon Krankenhausportale. Allerdings entspricht keines davon den genannten Anforderungen. Wir Grüne stehen seit jeher für eine Stärkung der Patientinnen- und Patientenrechte,
für gute Aufklärung, für Informationen, und genau dieses Gesetz geht jetzt in die richtige Richtung für die mündigen Bürgerinnen und Bürger.
Immer wieder hat man in den letzten Wochen, insbesondere aus dem Süden der Republik, gehört, dass der Bund mit diesem Gesetz Krankenhausplanung durch die Hintertür betreiben wolle. Das ist mitnichten der Fall. Wir setzen hier eins zu eins um, worauf sich Bund und Länder in den Eckpunkten zur Reform geeinigt haben. Da können die Länder jetzt nicht wirklich überrascht sein und Ablehnung signalisieren. Minister Laumann, bekanntlich nicht meine politische Farbe, hat das sehr gut auf den Punkt gebracht: Der Bund greift keineswegs in die Planungskompetenz der Länder ein. – Bei uns in der Ampel zählen die Interessen der Patientinnen und Patienten und nicht verzweifelte Versuche der Selbstdarstellung in Anbetracht anstehender Landtagswahlen.