Ich kann da nur noch mal in aller Klarheit wiederholen – ich habe das gerade ja auch schon ausgeführt –,
dass wir in keiner Weise hier in die Planungshoheit der Länder eingreifen.
Die Level, die wir verwenden, haben informativen Charakter. Die Leistungsbereiche werden später von den Ländern zugewiesen, und sie werden dann in dem Transparenzregister auch so verwendet werden, wie es die Länder zuweisen. Da gibt es keine Konkurrenz. Da passt kein Blatt zwischen Bund und Länder,
und das ist keinerlei Eingriff in die Landeshoheit bei der Krankenhausplanung. Das wäre ein großes Missverständnis.
Ich komme zurück zu meiner Rede und sage: Mit der Einführung der Fallpauschalen sollte einst die Qualitätssicherung ausgebaut werden, um Fehlanreizen zur möglichst kostenarmen Leistungserbringung entgegenzuwirken. Leider ist das nur völlig unzureichend erfolgt. Beim Schlaganfall zum Beispiel haben die Ärztinnen und Ärzte in Eigenregie ein Verfahren aufgebaut. An dem Beispiel kann man an den 25 Jahren der Qualitätssicherung beim Schlaganfall gut sehen, wie Qualitätssicherung tatsächlich zur Verbesserung von Versorgung beiträgt. Durch bessere Qualität – und wir haben heute schon gute Qualität in unseren Krankenhäusern; Vorredner sagten es bereits – kann ein selbstständiges Leben, etwa nach einem Schlaganfall, ermöglicht werden.
Neu und sehr wichtig sind auch die Daten zur ärztlichen Besetzung. Hier wird jetzt, wie bei den Pflegekräften, endlich Transparenz geschaffen. Ich plädiere dafür, zukünftig Standards auch in der ärztlichen Besetzung einzuführen; denn gute Versorgung kann auf Dauer nie in unterbesetzten Abteilungen gelingen. Für die anstehende Krankenhausreform ist die Erhebung der Daten zur ärztlichen Besetzung enorm wichtig. Sie ist geradezu essenziell und einer der wesentlichen Gründe – um es hier noch mal zu sagen –, warum wir dieses Transparenzgesetz jetzt der Krankenhausreform vorschalten. Jetzt zunächst Transparenz zu schaffen, ist ein ganz wichtiger Schritt in diese Richtung, und er hilft den Bürgerinnen und Bürgern.